Hier liegt der OGH falsch.
Eine aktuelle Rechtmittelentscheidung führt dazu, dass die Eintragung von Liegenschaftskaufverträgen verkompliziert und verteuert wird.
Eine aktuelle Rechtmittelentscheidung führt dazu, dass die Eintragung von Liegenschaftskaufverträgen verkompliziert und verteuert wird.