Sie haben RECHT.

WER IST TYROLAW

Ein Mopedunfall mit Folgen.

Es war 1975. Einer unserer Kanzleigründer wurde bei einem unverschuldeten Mopedunfall schwer verletzt. Ein damals sehr bekannter Innsbrucker Rechtsanwalt übernahm den Fall. Das Informationsgespräch in dessen Kanzlei wurde zur Weichenstellung: die noblen Räume, das perfekte Service, vor allem aber die Ansage des Rechtsanwaltes: „Willst du ein Auto?“ ließen den damals 17-jährigen den Entschluss fassen: „Ich will Rechtsanwalt werden!“. Nachdem tatsächlich so viel Schmerzengeld geflossen war, dass sich der spätere Kanzleigründer mit 18 das erste Auto (einen VW-Käfer) kaufen konnte, führte der weitere Weg kerzengerade zur Gründung der Rechtsanwaltskanzlei Margreiter & Margreiter im Jahr 1987 gemeinsam mit dem Zwillingsbruder.

Seit 2004 ist Martin Hasibeder als Partner mit an Bord.

Auf unseren Gründungsmythos sind wir nach wie vor eingeschworen:

Wir wollen das Beste für unsere Klienten herausholen!

tyrolaw aktuelles

AKTUELLES

Wir wollen nicht mit der Zeit gehen, daher gehen wir mit der Zeit.

Mag auch die Geltung österreichischen Rechts an der Staatsgrenze enden, so erstreckt sich der Tätigkeitsbereich der Rechtsanwälte gerade in Tirol immer mehr über die Landesgrenzen hinaus. Es war daher naheliegend, eine Marke zu entwickeln, die uns im internationalen Wettbewerb unterscheidbar macht.
Abgesehen davon soll der unverwechselbare Qualitätsanspruch unserer Kanzlei auch in einer unverwechselbaren Marke zum Ausdruck kommen.
Wir haben uns daher entschlossen, unsere Dienstleistungen künftig unter der geschützten Marke TYROLAW anzubieten und zu erbringen. Wir positionieren uns damit in einem internationalen Markt als ein eingesessenes Tiroler Unternehmen mit festen Wurzeln und starkem Auftritt.

FAQ

Welches sind die Hauptaufgaben eines Rechtsanwaltes?

Der Rechtsanwalt ist Berater, Vertreter, Helfer und Stratege des Mandanten in allen Rechtsangelegenheiten und ist somit in allen öffentlichen und privaten Lebensbereichen tätig.
Der Rechtsanwalt kann z.B. bei der Errichtung von Verträgen aller Art, beim Verfassen von Testamenten, Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen und bei der Lösung von Rechtsfragen beratend tätig sein.
Er agiert in Verfahren vor Gerichten und anderen staatlichen Behörden als Vertreter seines Mandanten. Seine Prozess- und Verhandlungserfahrung setzt der Rechtsanwalt auch ein, um insbesondere Streitigkeiten zu verhindern.
Der Rechtsanwalt ist vom Staat unabhängig und daher in besonderer Weise dazu berufen, die Interessen des einzelnen Bürgers gegenüber einem immer übergriffiger werdenden Staat zu vertreten und zu verteidigen.

Darf ich mit einem rechtlichen Problem einen Nicht-Anwalt beauftragen?

Die Hilfestellung bei rechtlichen Problemen erfordert eine umfassende Kenntnis der Rechtsordnung und auch eine entsprechende berufliche Erfahrung. Aus diesem Grund ist es Rechtsanwälten vorbehalten, ihre Mandanten zu beraten und vor Gerichten und Behörden zu vertreten.
Die Durchführung von Rechtsberatungen oder das Vertreten vor Gerichten und Behörden ohne die Berechtigung zur Ausübung der Rechtsanwaltschaft zu haben gilt als sogenannte „Winkelschreiberei“ und ist den Bestimmungen der Winkelschreibereiverordnung strafbar.

Was sind die Voraussetzungen, um Rechtsanwalt zu werden?

Neben den allgemeinen Voraussetzungen (Staatsbürgerschaft, Eigenberechtigung) müssen folgende Erfordernisse erfüllt sein:
• abgeschlossenes Studium des österreichischen Rechts
• fünf Jahre Praxis bei Gericht und bei einem Rechtsanwalt
• bestandene Rechtsanwaltsprüfung
• praxisbegleitende Ausbildungskurse
• Abschluss einer Haftpflichtversicherung

Was kostet die Beauftragung eines Rechtsanwaltes?

Dass dem Rechtsanwalt für seine Tätigkeit gebührende Honorar kann grundsätzlich zwischen dem Mandanten und dem Rechtsanwalt frei vereinbart werden. In diesem Sinn kann ein Pauschalhonorar, ein Stundensatzhonorar oder eine Entlohnung nach Tarif vereinbart werden.
Wenn keine ausdrückliche Honorarvereinbarung erfolgt ist, gilt ein angemessenes Honorar als vereinbart. Zur Beurteilung der Angemessenheit sind die Autonomen Honorarkriterien der Vertreterversammlung des Österreichischen Rechtsanwaltskammertages heranzuziehen, welche auf der Homepage des Österreichischen Rechtsanwaltskammertages veröffentlicht sind (https://www.oerak.at/kammer/gesetzestexte/). Wir beraten Sie gerne über die für Ihr Anliegen passende Honorarregelung.